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Friday19 April 2024

Sondervermögen und Fonds zur kollektiven Anlage

"Fonds" sind rundum verallgemeinernd gesprochen Vermögen zur kollektiven Anlage.

De jure und ökonomisch können jene Fonds sehr unterschiedlich gestaltet sein. So mögen sich beispielsweise Geldgeber zu Personengesellschaften, etwa einer KG, zusammenscharen, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln konkrete Objekte zu erstehen bzw. zu erstellen.

Gemäß dem Fondsobjekt spricht man anschließend zum Beispiel von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Filmfonds.

Ungleich gestaltet sind die benannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Regelungen des Investmentgesetzes gültigkeit besitzen.

In einem Investmentsondervermögen bündelt eine Kapitaldispositioninstitution oder eine Investitionaktiengesellschaft die Gelder vieler Finanziers, um sie nach der Arbeitsweise der Risikomischung in verschiedenen Vermögenswerten (Papieren, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, Abwandlungsinstrumenten, Immobilie) anzulegen und fachgemäß zu führen.

"Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist hierbei der Titel für die Gesamtheit der von Anlegern eingezahlten Gelder und der dafür besorgten Vermögenswerte.

Kontingente an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen verbrieft. Mit dem Zukauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitberechtigt am Fonds. Ihr Anteil am Eigentum des Investmentfonds bemisst sich nach dem Anteil der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den in der Gesamtheit ausgegebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines individuellen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des gesamten Sondervermögens (dem benannten Inventarwert), geteiltt durch die Zahl der ausgegebenen Anteilscheine. Die Partizipation an einem Investmentfonds hat angesichts dessen für Sie Kennzeichen eines fachgemäß gemanagten Depots.

Über die gegenständliche Investmentpolitik des einzelnen Sondervermögens geben die entsprechenden Verkaufsbroschüren und die Vertragsprämissen verbindliche Information.

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