Bonität und Länderratings - Transferfährnis

Länderwagnis und Transferfährnis

Vom Länderwagnis spricht man, sobald ein fremdstaatlicher Kreditnehmer trotz eigener Liquidität auf Grund abgängiger Transferfähigkeit und -bereitschaft seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht termingemäß oder schlechthin nicht leisten kann.

Das Länderwagnis umfasst zum einen die Gefahr einer ökonomischen, zum anderen die Gefahr einer politischen Wechselhaftigkeit.

Dermaßen können Geldzahlungen, auf die Sie eine Forderung haben, aufgrund von Devisenmangel oder Transfereinschränkungen im Ausland entfallen. Bei Wertpapieren in Fremdwährung kann es sich einfinden, dass Sie Auszahlungen in einer Währung erhalten, die auf Grund der Tatsache eingetretener Devisenlimitierungen nicht mehr konvertierbar ist.

Mangelnde Sicherungsmöglichkeit

Eine Absicherungsmöglichkeit gegen dieses Transferfährnis gibt es nicht. Aus dem Gleichgewicht bringende Geschehnisse im politischen und sozialen System können zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Bedienung von Auslandsschulden und zur Zahlungsunfähigkeit eines Landes führen.

Politische Ereignisse mögen sich auf dem weltumspannend verflechtenden Kapital- und Devisenmarkt niederschlagen: Sie mögen dabei kurssteigernde Initiierung geben oder indes Baissestimmung generieren.

Beispiele für solche Geschehnisse sind Modifikationen im Verfassungssystem, der Wirtschaftsordnung oder der politischen Kraftverknüpfungen, nationale und internationale Notstände, Umstürze und Kriege wie auch durch Naturgewalten ausgelöste Vorkommnisse.

Ebenso Wahlaussichten und Wahlresultate haben gelegentlich - je nach den Wirtschaftsprogrammen der an die Staatsgewalt kommenden Parteien - Konsequenzen auf die Währung und das Börsengeschehen in dem betreffenden Land.

Länderratings als Resolutionshilfe

Große Signifikanz haben die von einigen Ökonomiemagazinen publizierten Länderratings: Es handelt sich derbei um eine Bewertung der Länder der Welt nach deren Bonität. Länderratings dienen als Urteilsfindungshilfe bei der Begutachtung des Länderfährnisses.