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Thursday18 April 2024

Initiation des Geschäfts und das Investmentgesetz

Kapitalanlagefonds werden in der BRD von inländischen und landfremden Investitiongesellschaften angeboten:

Deutsche Investmentgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)

werden bestimmt durch das Investmentgesetz (InvG).

Zur Initiation des Geschäfts bedürfen sie einer Befugnis infolge der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die ebenso die Befolgung der rechtmäßigen Anordnungen und der Kontraktbedingungen kontrolliert. Geldanlagegesellschaften werden meistens in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben; realisierbar ist auch die Rechtsform der AG.

Abgrenzung von eigenem Kapital und Sondervermögen: Sowie Sie als Anleger Investmentanteilscheine einer deutschen Investmentgesellschaft erkaufen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Investitionsgesellschaft, statt dessen werden Ihre Einzahlungen einem Sondervermögen (Investmentfonds) zugeführt, das von der Geldanlageorganisation verwaltet wird.

Das Sondervermögen soll vom eigenen Besitz der Gesellschaft abgetrennt gehalten werden und haftet keinesfalls für Schulden der Geldanlagegesellschaft. Ebendiese strikte Distinktion dient speziell der Sicherheit der Geldgeber vor Verlust ihrer Gelder vermöge Forderungen Dritter vis-à-vis der Kapitalanlagegesellschaft.

Investmentaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsanlage ist die Beschaffung von Aktien von Geldanlageaktiengesellschaften. Satzungsgetreu festgesetzter Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaften ist die Disposition und Administration des Gesellschaftsvermögens getreu der Regel der Risikomischung. Ebenfalls für sie besitzt Investmentgesetz Gültigkeit.

Ausländische Investitionsgesellschaften

können wie deutsche Kapitalanlagegesellschaften organisiert sein (etwa Tochtergesellschaften deutscher Finanzinstitute in Luxemburg). Es sind aber vielerorts ebenfalls andere Formen üblich. Gemäß des Herkunftslandes mögen große Unterschiede in der gesetzlichen Grundannahme und der Befugniskonstruktion existieren.

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