Zahlungszusicherung und Repackagings

Anleihen mit einer Verzinsung, die sich an einem Aktienkorb ausrichtet, sind Papiere mit einer festen Zeitspanne, deren Aufzins und dabei ebenfalls Wertentwicklung von der Dynamik eines vom Emittenten vereinbarten Wertpapierkorbs abhängt. Es mag designiert sein, dass für die Anfangszeit der Gesamtlaufzeit ein fixer Zinssatz gezahlt wird,

welcher über dem Marktlevel liegt, und erst die Abgabezahlungen im Rahmen der restlichen Dauer in ihrer Höhe an die Evolution des Aktienkorbs gekoppelt sind. Der Aktienfond mag während der gesamten Dauer beständig sein oder sich nach  vom Ausgeber vorgegebenen Kennzeichen in der Kombination ändern.

Zur Bestimmung der Dynamik des Aktienfonds können die enthaltenen Aktien mit ihrer Wertentfaltung äquivalent oder ferner gemäß unterschiedlichen Kriterien berücksichtigt werden. Dank dieser Strukturen ist die Höhe der Zins und dabei auch die Wertreifung der Anleihe während der Ablaufzeit vorab nicht feststellbar.

Sonstige strukturierte Kreditbeanspruchungen

Nebst den klassischen Obligations-Sonderformen in der Erscheinung von Wandel- und Optionskreditbeanspruchungen sowie den verschiedenen Ausprägungen innovativer, strukturierter Anleihen, wie sie Aktienanleihen oder Anleihen mit indexausgerichteter Zinsabgabe darstellen, haben ferner verschiedene Modifikationen "synthetischer" Anleihen Bedeutung erlangt. Ein Musterbeispiel hierfür bieten die sobenannten Repackagings.

Repackagings versinnbildlichen, ökonomisch betrachtet, die "(Um-)Umhüllung" von, bei Bedarf verbrieften, Forderungen in eine Anleihe.  Ausgeber der "synthetischen" Anleihe ist in der Regel ein besonders zu diesem Zweck gegründete Zweckfirma, das normalerweise über kein erwähnenswertes Eigenvermögen verfügt.

Wirtschaftliche Ausgangsebene für die Abwicklung des in der synthetischen Anleihe verbrieften Zahlungszusicherung sind genauer gesagt lediglich die "erneut verpackten" Ansprüche an Dritte. Sie produzieren die Zahlungsströme, welche dem Emittenten der synthetischen Anleihe zur Zufriedenstellung der Anleihegläubiger geeignet.