Zertifikate und Produktbezeichnung
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Unter der Benennung "Zertifikate" werden im Markt eine Vielzahl Produkte offeriert. Je nach Emittent mögen Zertifikate ungeachtet analoger Ausstaffierung vielfältige Namen führen. Gleichfalls mag es vorkommen, dass differenzierend ausgestaltete Zertifikate gleiche oder vergleichbare Produktbezeichnungen tragen.
Sachwert-Aktie - Inflationswagnis
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Das Inflationswagnis beschreibt die Fährnis, dass der Finanzier auf Grund einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet. Dem Fährnis unterliegt zum einen der Realwert des vorliegenen Vermögens, zum anderen der reale Erlös, der mit dem Eigentum erzielt werden soll.
Realertrag als Orientierungsgröße
Rechtlich und wirtschaftlich sind Fonds verschieden gestaltet
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"Fonds" sind völlig allgemein gesprochen Eigentum zur gemeinschaftlichen Disposition.
Rechtlich und wirtschaftlich mögen solche Fonds sehr verschieden gestaltet sein. So mögen sich beispielsweise Anleger zu Personengesellschaften, beispielsweise einer KG, vereinen, um kollektiv mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln bestimmte Objekte zu erkaufen bzw. zu gestalten.
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Auslandswährung und Währungswagnis - Investoren
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Investoren sind einem Währungswagnis ausgesetzt, sofern sie auf ausländische Währung lautende Anteilscheine halten und der zugrunde liegende Devisenkurs sinkt. Vermittels der Wertsteigerung des Euro (Abwertung der Auslandswährung) verlieren die in Euro bewerteten ausländischen Besitzspositionen an Wert.
Zum Kursrisiko fremdländischer Anteilscheine kommt damit das Währungsrisiko hinzu - auch sobald die Papiere an einer deutschen Börse in Euro gehandelt werden.
Zinsabgabe und Two-Asset-Aktienanleihen
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Spezialkonstruktionen sind z. B. Anteilscheinanleihen auf zwei verschiedene Aktien (so geheißene Two-Asset-Aktienanleihen) oder auch Knock-in-Aktienanleihen. Bei Letzteren ist nicht einzig der Börsenkurs des Basiswerts bei Valuta für eine Rückzahlung in Basiswerten maßgeblich, sondern im Übrigen noch eine zusätzliche Kursbarriere, die der Basiswert während der Dauer erreichen bzw. unterschreiten muss. Ist dies nicht der Fall, wird der Nominalbetrag zurückgezahlt.