Marktpartner können in drei Bereiche klassifiziert werden

Marktpartner können in drei Bereiche klassifiziert werden. Es sind diese selbige Individuen oder Gemeinschaften, die als Partner der Unternehmung mit ihr in gewerblicher Verbindung stehen:

a)    Vorgelagerte Marktpartner:

Arbeitskraäfte
Zulieferbetriebe
Kapitalgeber

b)    Nebengelagerte Marktpartner:

Wettbewerber

Als Mitbewerber in engerem Sinn zählen all diese Unternehmen, die Elaborate zur Deckung desselben Bedarfs bieten. Die Fabrikate haben korrespondierende Zwecken oder Klassen. So konkurriert z.B. ein Autoproduzent direkt mit anderen Fabrikanten von Autos.

Marktbegleiter im weiteren Sinn treten speziell auf, sofern es bei dem zu deckenden Bedarf um die Zufriedenstellung von Wünschen geht, die im Feld des Repräsentations-, Erziehungs-, Besserungs- und Wertstrebens liegen. Insoweit konkurrieren  die Visite von Feinschmeckerlokalen, die Aneignung flotter Kleider, die Urlaubsreise, der neue Sportwagen usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man hierbei von „ gesamtheitlicher Konkurrenz".

Die Allgemeinheit

Die Inklusion der Unternehmensorganisation in einen gesellschaftlichen Verhältnisrahmen bringt Verbindungen zu Gruppierungen wie Arbeitnehmerorganisationen, Verbänden, Vereinen, Medien, Religionsgemeinschaften, Gemeinden usw. mit sich.

c) Nachgelagerte Marktpartner

Absatzhelfer
Als Absatzunterstützer werden Funktionalitätenträger bezeichnet, die an der Anbahnung von Verbindungen zwischen den separaten Beteiligten und am reibungslosen Fluss der Artikel im Austeilungsverlauf beteiligt sind. Als Exempel für Absatzgehilfen sind zu erwähnen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Handelsvertreter, Kommissionäre, Vermittler), Ausfuhrhändler, Auskunftsdienste, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Meinungsforschungsinstitute.

Absatzmittler

Zu diesem Punkt zählen der Kommerz und die sog. mittelbaren Agenten wie Ärzte (in der Pharmazeutische Industrie), Baumeister, beratende Ingenieure) usw.

Bedarfsträger (Abnehmer und Verwender)