Wirtschaftliche Maxime fordert Extremum an Ertragsfähigkeit

Die geschäftliche Grundregel fordert ein Maximum an Ertragsfähigkeit, entweder bei gegebenen Mitteln ein Maximum an Leistungserbringung oder bei vorgegebenem Leistungsziel ein Minimum an Einsatzmaßnahmen. Rentabilität ist ständig die Verknüpfung zwischen Eintrag zu Output, zwischen Kostenaufwand und Ertrag,

zwischen Kosten und Umsatz. Um diese Beziehung brauchbar zu gestalten, wurde schon früh durch die akademische Betriebsführung, so nannte man die ersten Betrachtungsweisen der Betriebswirtschaftslehre um 1900, die Arbeitsteilung entdeckt (Division of Labor).

Arbeitsteilung heißt, dass keineswegs jeder alles macht, sondern nach seinen speziellen Befähigungen allein die Teile, die er außerordentlich gut beherrscht. Der anschließende konsequente Schritt war hinterher, die Tätigkeit noch weiter zu zerteilen, sodass benachbart der Befähigung ebenso noch die Regelmäßigkeit die Kosten der Leistungserbringung weiter verringern ließ. Konsistent weiter gedacht: die Arbeit in noch kleinere Handlungen aufzuteilen, sodass man sogar auf bestimmte Eignungen verzichten konnte, damit dann ungelernte und angesichts dessen billige Mitarbeiter in kurzer Zeit mit der Aktion vertraut zu machen.

Dieser Tage wissen wir, dass Arbeitsteilung ihre Grenzlinien hat, und zwar dort, wo die ergiebigen Resultate durch die widrigen Folgen aufgehoben werden. Die des Weiteren ertragreichen Folgen, die die Arbeitsteilung mit sich bringt, werden in diesen Tagen vor allem in einer globalen Arbeitsteilung gesucht.
Die Andere Seite der Medaille der Arbeitsteilung ist die Aufgabendelegation; eine Führungsaufgabe, welche die angebrachte Allokation von Aufgaben zu den Befähigungsspannen der Beschäftigten und die Abstimmung, mithin die Anordnung der Abhängigkeiten, zum Kerngehalt hat.


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Aufgabenerteilung als geschäftliche Arbeitsweise
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