Mindesteinzahlungsquote und Inhaberaktien
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Inhaberaktien
Eigentümeraktien lauten keineswegs auf den Namen, statt dessen auf den jeweiligen Eigentümer. Bei Inhaberaktien ist ein Eigentumswechsel ohne besondere Formalitäten möglich.
Namensaktien
Namensaktien werden grundsätzlich auf den Namen des Aktionärs in das Aktienregister der AG eingetragen.
Investor und Kapitalanlageanteilschein
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Investmentfonds werden in der Bundesrepublik Deutschland von inländischen und ausländischen Investmentgesellschaften angeboten:
Deutsche Kapitalanlagegesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
unterliegen dem Investmentgesetz (InvG). Zur Initiation des Geschäfts benötigen sie einer Genehmigung vermittels der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche auch die Einhaltung der legalen Anordnungen und der Kontraktbedingungen kontrolliert.
Besonderheiten von Zertifikaten
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Notation
Zertifikate werden entsprechend der Ausgestaltung in Stück oder in Von Hundert dokumentiert. Bei Stücknotierung können nur ganze Stücke gekauft werden. Ein Stück entsprecht meistens 100 € (zur Effektenemission), teilweise ebenfalls 1.000 €.
Bei stück-dokumentierten Einzelaktienzertifikaten mag es ferner zum Vorschein kommen, dass der Preis zur Ausgabe des Zertifikats sich an der Börsennotierung der zugrunde liegenden Aktie orientiert.
Basiswert und Bestimmungsfaktoren-Zertifikate
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Notierung
Zertifikate werden gemäß der Ausgestaltung in Stück oder in Prozent protokolliert. Bei Stücknotierung können nur ganze Stücke besorgt werden. Ein Stück entsprecht meist 100 € (zur Ausgabe), teils auch 1.000 €. Bei stück-dokumentierten Einzelaktienzertifikaten kann es ferner erscheinen, dass der Preis zur Edition des Zertifikats sich an der Börsennotierung der zur Ausgangsebene liegenden Aktie ausgerichtet.
Indexorientierte Verzinsung-Zertifikate
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Sonderkonstruktionen sind beispielsweise Aktieanleihen auf zwei unterschiedliche Aktien (so benannte Two-Asset-Aktienanleihen) oder zusätzlich Knock-in-Aktienobligationen. Bei Letzteren ist bei weitem nicht alleinig der Börsenkurs des Basiswerts bei Fälligkeit für eine Rückzahlung in Basiswerten entscheidend, statt dessen darüber hinaus noch eine alternative Kursbarriere, die der Basiswert im Verlauf der Dauer erreichen bzw. unterschreiten soll. Ist dies nicht der Umstand, wird der Nominalbetrag zurückgezahlt.